Archive: FAQs

Gibt es Ausnahmeregelungen?

Ja, in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, und in den Ausnahmefällen von § 11 der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) müssen die CO2-Kosten nicht aufgeteilt werden. Es sei denn, Vermieter und Mieter haben abweichend von der Ausnahmeregelung eine Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten vereinbart. Dann trägt der Mieter die […]

Gibt es Besonderheiten bei öffentlich-rechtlichen Beschränkungen zum Gebäude?

Wenn Ihre Liegenschaft nachweislich öffentlich-rechtlichen Vorgaben unterliegt, womit die Durchführung energetischer Verbesserungen am Gebäude verhindert werden, verringert sich der vom Vermieter zu tragende Anteil der CO2-Kosten, lt. § 9 Abs. 1 S. 1 CO2KostAufG, um die Hälfte. Zu den Vorgaben zählen beispielsweise: 1. denkmalschutzrechtliche Beschränkungen, 2. rechtliche Verpflichtungen, Wärmelieferungen in Anspruch zu nehmen, insbesondere bei […]

Wie verhalte ich mich, wenn lediglich ein Teil des Gebäudes unter Denkmalschutz steht?

Ausschlaggebend für eine Reduzierung des Vermieteranteils der CO2-Kosten ist, ob der Denkmalschutz so gestaltet ist, dass er einer wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes entgegen steht. Beispiel: Lediglich die Fassade eines größeren Gebäudes steht unter Denkmalschutz. Die Dachflächen, die restlichen Außenflächen, Fenster und Kellerdecke können energetisch so saniert werden, dass die zu erwartende energetische Einsparung mehr […]

Was ist mit Gebäuden im Ensembleschutz?

Da es sich beim sog. Ensembleschutz um denkmalschutzrechtliche Auflagen handelt, dürfte dieser auch unter die Sonderfälle des § 9 CO2KostAufG fallen. Die Gesetzesbegründung (BT-Drucks, 20/3172) sowie der Gesetzestext sprechen nicht von Denkmalschutz, sondern von „denkmalschutzrechtlichen Beschränkungen“. Diese sind zudem gem. § 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 CO2KostAufG nur beispielsweise aufgeführt, demnach könnten auch […]

Wie gebe ich an, dass das Gebäude öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterliegt, damit dies bei der CO2-Kostenaufteilung berücksichtigt wird? Muss ich entsprechende Nachweise für die CO2-Kostenaufteilung erbringen?

Nein, zur CO2-Kostenaufteilung werden keine Unterlagen zum Nachweis gefordert. Über Ihre Kostenaufstellung oder im Webportal machen Sie dem beauftragten Messdienstleister lediglich eine Mitteilung, dass Ihr Gebäude öffentlich-rechtlichen Beschränkungen gem. § 9 CO2KostAufG unterliegt. Diese Information wird in der Regel explizit abgefragt. Eine Information, ob für Ihr Gebäude Denkmal- oder Ensembleschutz besteht, erhalten Sie bei Ihrer […]

Welche Brennstoffarten sind von dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz betroffen?

Nach aktueller Gesetzeslage sind mit Ausnahme von Holz, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biogas und Strom alle Brennstoffarten vom CO2KostAufG betroffen. Ein Gebäude das ausschließlich über strombetriebene Wärmepumpen mit Wärme versorgt wird ist daher vom CO2KostAufG nicht betroffen.“

Wie sieht die Umsetzung des CO2KostAufG in der Heizkostenabrechnung aus?

Auf Basis der Angaben zum CO2-Ausstoß und zu den CO2-Kosten erstellen Messdienstleister eine entsprechende Heizkostenabrechnung. Das bedeutet: Die Rechnung entspricht den Anforderungen der Heizkostenverordnung und den Anforderungen des CO2KostAufG. Gemäß dieser Anforderungen muss die Heizkostenabrechnung folgende ergänzende Angaben beinhalten: 1.     Die Einstufung des Gebäudes oder der Wohnung gemäß den Vorgaben des CO2KostAufG (in eine der […]