Nein, zur CO2-Kostenaufteilung werden keine Unterlagen zum Nachweis gefordert. Über Ihre Kostenaufstellung oder im Webportal machen Sie dem beauftragten Messdienstleister lediglich eine Mitteilung, dass Ihr Gebäude öffentlich-rechtlichen Beschränkungen gem. § 9 CO2KostAufG unterliegt. Diese Information wird in der Regel explizit abgefragt. Eine Information, ob für Ihr Gebäude Denkmal- oder Ensembleschutz besteht, erhalten Sie bei Ihrer Denkmalschutzbehörde.