Was ist mit Gebäuden im Ensembleschutz?

Da es sich beim sog. Ensembleschutz um denkmalschutzrechtliche Auflagen handelt, dürfte dieser auch unter die Sonderfälle des § 9 CO2KostAufG fallen. Die Gesetzesbegründung (BT-Drucks, 20/3172) sowie der Gesetzestext sprechen nicht von Denkmalschutz, sondern von „denkmalschutzrechtlichen Beschränkungen“. Diese sind zudem gem. § 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 CO2KostAufG nur beispielsweise aufgeführt, demnach könnten auch weitere Sonderfälle gelten, die hier nicht ausdrücklich aufgeführt sind.