Findet das CO2KostAufG Anwendung, wenn in einem Gebäude nur mit Gas gekocht, aber nicht geheizt, wird?

Nein, das CO2KostAufG gilt gem. dessen § 2 Abs. 1 nur für Gebäude, in denen fossile Brennstoffe zur Wärmeerzeugung für Heizung und/oder Warmwasser genutzt werden. Gas zum Kochen gehört nicht dazu.