Nein, das CO2KostAufG gilt gem. dessen § 2 Abs. 1 nur für Gebäude, in denen fossile Brennstoffe zur Wärmeerzeugung für Heizung und/oder Warmwasser genutzt werden. Gas zum Kochen gehört nicht dazu.
Nein, das CO2KostAufG gilt gem. dessen § 2 Abs. 1 nur für Gebäude, in denen fossile Brennstoffe zur Wärmeerzeugung für Heizung und/oder Warmwasser genutzt werden. Gas zum Kochen gehört nicht dazu.