Muss der Vermieter einen Anteil zahlen, wenn der Mieter sein Warmwasser über Strom bezieht und die Heizung zentral mit Gas betrieben wird? Ja, für die zentral mit Gas betriebene Heizung muss im Rahmen der Heizkostenabrechnung die CO2-Kostenaufteilung erfolgen. Beitragsnavigation ← Vorheriger BeitragNächster Beitrag →