Archiv: FAQs

Gem. CO2KostAufG ist die Einstufung und Verteilung der CO2-Kosten je Gebäude zu ermitteln. Wie erfolgen die Einstufung und Kostenverteilung, wenn mehrere Gebäude von einer gemeinschaftlichen Heiz-/ Warmwassererzeugung versorgt werden? Insbesondere dann, wenn es sich um Gebäude unterschiedlicher energetischer Qualität handelt, die ggf. auch noch Beschränkungen der CO2-Kostenverteilung unterliegen?

Die innerhalb des bved organisierten Messdienstunternehmen sind sich einig, dass eine Verteilung auf Ebene des Gebäudes in verschiedenen Konstellationen kaum realistisch/machbar oder aber nur mit einem enormen (unwirtschaftlichen) Aufwand zu erreichen ist. Dies insbesondere, da die Messdienstleister die Daten (Brennstoffe, etc.) in der Regel auf Liegenschaftsebene für eine Heizanlage erhalten. Es ergeben sich Parallelen zu […]

Was ist das 10-Stufen-Modell?

Anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes werden die CO2-Kosten künftig, mit Hilfe des 10-Stufen-Modells, entsprechend den Verantwortungsbereichen, also zwischen Mietern und Vermietern, aufgeteilt. Je mehr CO2 pro Quadratmeter im Abrechnungsszeitraum ausgestossen wurde, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter.

Gibt es Besonderheiten bei Gewerbeflächen, bzw. Nichtwohngebäuden?

Bei Nichtwohngebäuden hat der Gesetzgeber in § 8 CO2KostAufG eine hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter vorgesehen. Ein Nichtwohngebäude ist ein Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung nicht überwiegend dem Wohnen dient. Die hälftige Aufteilung der Kohlendioxidkosten bei Nichtwohngebäuden soll im Jahr 2025 von einem Stufenmodell für Nichtwohngebäude abgelöst werden.

Wie wird bei gemischt genutzten Gebäuden entschieden, zu welchem Zweck das Gebäude „überwiegend“ dient? Beispiel: 8 Wohnungen und 6 Geschäfte. Wohnfläche der Wohnungen = 300m², Fläche der Geschäfte = 500 m².

Es wird davon ausgegangen, dass für die Bewertung die Fläche entscheidend ist. Daher würde es sich in diesem Beispiel um ein überwiegend gewerblich (ab 50% der vermieteten Fläche) genutztes Gebäude handeln. Ob sich diese Ansicht durchsetzt, ist allerdings offen.

Welche Informationen werden kundenseitig im Rahmen der Kostenaufstellung benötigt, damit eine rechtskonforme Aufteilung der CO2-Kosten sichergestellt werden kann?

Für die Einstufung der Liegenschaft und Erstellung der Heizkostenabrechnung gemäß CO2KostAufG werden folgende Angaben benötigt: 1. Die Menge des gelieferten oder für die Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffes 2. Das Bezugsdatum (Datum der Versorgerrechnung) bei gelagerten Brennstoffen, wie z.B. Öl oder Flüssiggas 3. Den zum Lieferzeitpunkt anzuwendenden Emissionsfaktor 4. Den Kohlendioxidausstoß der gelieferten oder eingesetzten Brennstoffmenge in Kilogramm […]