Anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes werden die CO2-Kosten künftig, mit Hilfe des 10-Stufen-Modells, entsprechend den Verantwortungsbereichen, also zwischen Mietern und Vermietern, aufgeteilt. Je mehr CO2 pro Quadratmeter im Abrechnungsszeitraum ausgestossen wurde, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter.