Welche Informationen werden kundenseitig im Rahmen der Kostenaufstellung benötigt, damit eine rechtskonforme Aufteilung der CO2-Kosten sichergestellt werden kann?

Für die Einstufung der Liegenschaft und Erstellung der Heizkostenabrechnung gemäß CO2KostAufG werden folgende Angaben benötigt:

1. Die Menge des gelieferten oder für die Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffes
2. Das Bezugsdatum (Datum der Versorgerrechnung) bei gelagerten Brennstoffen, wie z.B. Öl oder Flüssiggas
3. Den zum Lieferzeitpunkt anzuwendenden Emissionsfaktor
4. Den Kohlendioxidausstoß der gelieferten oder eingesetzten Brennstoffmenge in Kilogramm
5. Den Kohlendioxidkostenanteil in Euro inkl. enth. Umsatzsteuer

Die Angaben finden Sie in der Rechnung Ihres Lieferanten über die Lieferung von Brennstoffen und Wärme.Ihr Versorger ist vom Gesetz her verpflichtet, diese Informationen auf der Rechnung anzugeben.