Die Energielieferanten sind nach § 3 Abs. 1 CO2-Kostenaufteilungsgesetz verpflichtet, Ihnen auf der Rechnung die CO2-Menge, die CO2-Kosten, sowie den Emissionsfaktor auszuweisen. Sollten die Angaben auf Ihrer Rechnung nicht ausgewiesen sein, kontaktieren Sie bitte Ihren Energielieferanten.