Wie wird bei gemischt genutzten Gebäuden entschieden, zu welchem Zweck das Gebäude „überwiegend“ dient? Beispiel: 8 Wohnungen und 6 Geschäfte. Wohnfläche der Wohnungen = 300m², Fläche der Geschäfte = 500 m².

Es wird davon ausgegangen, dass für die Bewertung die Fläche entscheidend ist. Daher würde es sich in diesem Beispiel um ein überwiegend gewerblich (ab 50% der vermieteten Fläche) genutztes Gebäude handeln. Ob sich diese Ansicht durchsetzt, ist allerdings offen.