Gem. CO2KostAufG ist die Einstufung und Verteilung der CO2-Kosten je Gebäude zu ermitteln. Wie erfolgen die Einstufung und Kostenverteilung, wenn mehrere Gebäude von einer gemeinschaftlichen Heiz-/ Warmwassererzeugung versorgt werden? Insbesondere dann, wenn es sich um Gebäude unterschiedlicher energetischer Qualität handelt, die ggf. auch noch Beschränkungen der CO2-Kostenverteilung unterliegen?

Die innerhalb des bved organisierten Messdienstunternehmen sind sich einig, dass eine Verteilung auf Ebene des Gebäudes in verschiedenen Konstellationen kaum realistisch/machbar oder aber nur mit einem enormen (unwirtschaftlichen) Aufwand zu erreichen ist. Dies insbesondere, da die Messdienstleister die Daten (Brennstoffe, etc.) in der Regel auf Liegenschaftsebene für eine Heizanlage erhalten.

Es ergeben sich Parallelen zu den Diskussionen zum Begriff des „Gebäudes“ bei Energieausweisen und auch im Rahmen der Heizkostenverordnung. Auch dort ist von „Gebäude“ die Rede, gleichwohl wird auf Liegenschaftsebene (=Heizanlage) gearbeitet. Hier wird auf § 5 CO2-Kostenaufteilungsgesetz hingewiesen, der seinerseits auf die Heizkostenverordnung verwiesen. Im Rahmen der Heizkostenverordnung wird aber auch auf die Heizanlage abgestellt und nicht auf ein „Gebäude“. Folglich wird davon ausgegangen, dass es sich im CO2-Kostenaufteilungsgesetz um eine sprachliche Unschärfe handelt, jedoch eine Verteilung auf Liegenschaftsebene gemeint und gewollt bzw. akzeptiert ist. Ob sich diese Ansicht durchsetzt, ist allerdings offen.