Warum wird die Wohnfläche abgefragt? Die liegt meinem Messdienstleiter doch für die Erstellung der Heizkostenabrechnung vor.

Die Wohnfläche kann von der beheizten Fläche abweichen, da zur Wohnfläche zusätzlich z.B. anteilige Balkon- und Terrassenflächen gehören. Diese zusätzlichen Flächen werden nicht für die Erstellung der Heizkostenabrechnung, jedoch für die Berechnung der anteiligen CO2-Kosten benötigt.

Maßgeblich für die Einstufung des Gebäudes nach dem Stufenmodell ist gem. § 5 Abs. 1 CO2KostAufG die Wohnfläche. Innerhalb der Heizkostenabrechnung, nach der Heizkostenverordnung (HKOVO), soll dann die Verteilung der CO2-Kosten erfolgen. Die HKVO lässt eine Verteilung der Grundkosten nach Wohnfläche, Nutzfläche oder umbauten Raum zu.

Wird keine abweichende Flächenangabe vorgenommen, übernimmt der Messdienstleister die ihm vorliegende Flächenangabe.