Was ist mit Gesamtwohnfläche gemeint?

Der Gesetzgeber spricht von der Gesamtwohnfläche. Was zu diesen Flächen gehört, definiert die Wohnflächenverordnung oder die DIN 277. Die anrechenbare Fläche ist gemäß den Informationen aus diesen Quellen zu ermitteln. Im Zweifelsfall ist die Wohnfläche die Summe der in Ihren Mietverträgen enthaltenen Flächen. Wird keine abweichende Flächenangabe vorgenommen, übernimmt der Messdienstleister die ihm vorliegende Flächenangabe.