Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz trat zum 1. Januar 2023 in Kraft und ist hinsichtlich der Kostenaufteilung gültig für Zeiträume, die an diesem Datum oder danach beginnen.
Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz trat zum 1. Januar 2023 in Kraft und ist hinsichtlich der Kostenaufteilung gültig für Zeiträume, die an diesem Datum oder danach beginnen.