Auf Basis der Angaben zum CO2-Ausstoß und zu den CO2-Kosten erstellen Messdienstleister eine entsprechende Heizkostenabrechnung. Das bedeutet: Die Rechnung entspricht den Anforderungen der Heizkostenverordnung und den Anforderungen des CO2KostAufG.
Gemäß dieser Anforderungen muss die Heizkostenabrechnung folgende ergänzende Angaben beinhalten:
1. Die Einstufung des Gebäudes oder der Wohnung gemäß den Vorgaben des CO2KostAufG (in eine der 10-Stufen)
2. Den auf den Mieter entfallenden Anteil an den CO2-Kosten
3. Die Berechnungsgrundlage