Wie sieht die Umsetzung des CO2KostAufG in der Heizkostenabrechnung aus?

Auf Basis der Angaben zum CO2-Ausstoß und zu den CO2-Kosten erstellen Messdienstleister eine entsprechende Heizkostenabrechnung. Das bedeutet: Die Rechnung entspricht den Anforderungen der Heizkostenverordnung und den Anforderungen des CO2KostAufG.

Gemäß dieser Anforderungen muss die Heizkostenabrechnung folgende ergänzende Angaben beinhalten:

1.     Die Einstufung des Gebäudes oder der Wohnung gemäß den Vorgaben des CO2KostAufG (in eine der 10-Stufen)

2.     Den auf den Mieter entfallenden Anteil an den CO2-Kosten

3.     Die Berechnungsgrundlage