Die Energielieferanten sind nach § 3 Abs. 1 CO2-Kostenaufteilungsgesetz verpflichtet, Ihnen auf der Rechnung die CO2-Menge, die CO2-Kosten, sowie den Emissionsfaktor auszuweisen. Sollten die Angaben auf Ihrer Rechnung nicht ausgewiesen sein, kontaktieren Sie bitte Ihren Energielieferanten.
Archiv: FAQs
Wie hoch ist der CO₂-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz?
Die aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) herrührenden Zusatzkosten werden in Kosten pro Tonne CO₂ berechnet. 2022 beträgt der Preis noch 30 Euro je Tonne. Bis 2025 erhöhen sich die Kosten auf 45 Euro pro Tonne, wobei die CO₂-Kosten angesichts der Versorgungskrise für 2023 einmalig nicht erhöht wurden. Die CO₂-Kosten werden z.B. vom Öl- oder Gaslieferanten berechnet, […]
Warum wird die Wohnfläche abgefragt? Die liegt meinem Messdienstleiter doch für die Erstellung der Heizkostenabrechnung vor.
Die Wohnfläche kann von der beheizten Fläche abweichen, da zur Wohnfläche zusätzlich z.B. anteilige Balkon- und Terrassenflächen gehören. Diese zusätzlichen Flächen werden nicht für die Erstellung der Heizkostenabrechnung, jedoch für die Berechnung der anteiligen CO2-Kosten benötigt. Maßgeblich für die Einstufung des Gebäudes nach dem Stufenmodell ist gem. § 5 Abs. 1 CO2KostAufG die Wohnfläche. Innerhalb […]
Was ist mit Gesamtwohnfläche gemeint?
Der Gesetzgeber spricht von der Gesamtwohnfläche. Was zu diesen Flächen gehört, definiert die Wohnflächenverordnung oder die DIN 277. Die anrechenbare Fläche ist gemäß den Informationen aus diesen Quellen zu ermitteln. Im Zweifelsfall ist die Wohnfläche die Summe der in Ihren Mietverträgen enthaltenen Flächen. Wird keine abweichende Flächenangabe vorgenommen, übernimmt der Messdienstleister die ihm vorliegende Flächenangabe. […]
Wann tritt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft?
Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz trat zum 1. Januar 2023 in Kraft und ist hinsichtlich der Kostenaufteilung gültig für Zeiträume, die an diesem Datum oder danach beginnen.
Welcher CO2-Preis gilt bei Fernwärmeversorgern mit Feuerungsanlagen über 20 MW?
Die CO2-Preise von Fernwärmeversorgern mit Feuerungsanlagen über 20 MW unterliegen nicht dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sondern dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS). Die CO2-Preise werden jedes Jahr spätestens am 31.03. für das Vorjahr vom Umwelsbundesamt ermittelt und veröffentlicht.
Wonach richtet sich die Höhe der CO2-Kosten, die ich als Mieter tragen muss?
Die Höhe der von den Mietern zu tragenden CO2-Kosten richtet sich in erster Linie nach dem CO2-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche. Bei der Einordnung wird das 10-Stufen-Modell herangezogen.
Wonach richtet sich die Höhe der CO2-Kosten, die ich als Vermieter tragen muss?
Die Höhe der von Ihnen zu tragenden CO2-Kosten richtet sich in erster Linie nach dem CO2- Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche. Bei der Einordnung wird das 10-Stufen-Modell herangezogen. Zur groben Orientierung kann der jeweilige CO2-Rechner ihres Messdienstleisters verwendet werden.
Was sind die CO2-Kosten?
Die CO2-Kosten sind als gesetzliche Abgabe ein Preisbestandteil der Brennstoffkosten, die der Versorgerrechnung zu entnehmen sind.
Was ist das Ziel des Gesetzes?
Mit dem Gesetz soll eine gerechte Verteilung der entstandenen CO2-Kosten, entsprechend den jeweiligen Einflussmöglichkeiten, zwischen Vermietern und Mietern erfolgen. Außerdem soll der Anschluss an Fernwärme gefördert werden, denn Liegenschaften, die ab dem 01. Januar 2023 erstmalig an die Fernwärme angeschlossen werden, sind gemäß § 2 Absatz 3 CO2KostAufG von der Pflicht zur Kostenaufteilung befreit. In […]