Wie wird aufgeteilt, wenn nur Eigentümer in einer WEG wohnen?

Das Gesetz regelt die Aufteilung im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Nach der aktuell hier vertretenen Auffassung sind Eigentümergemeinschaften nicht grds. von der Pflicht zur Aufteilung der CO2-Kosten betroffen. Es muss folglich im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander keine Aufteilung der CO2-Kosten erfolgen. Allerdings ist eine solche Aufteilung zwischen einem vermietenden Wohnungseigentümer und seiner Mieterin/seinem Mieter zwingend vorgeschrieben.