Wenn Mieter mit Etagenheizung den CO2-Anteil als Erstattungsanspruch geltend machen können, muss der Vermieter / Verwalter den Mietern im Vorfeld Informationen zur Verfügung stellen (Gebäudezustand, etc.)?

Aus dem Gesetz ergeben sich keine derartigen Informationspflichten für den Vermieter/Verwalter.