Können Wohnungseigentümer oder Mieter an dem für das Gebäude festgelegten Ablesetag nicht anwesend sein, empfiehlt es sich, einem Nachbarn, dem Hausmeister oder dem Hausverwalter den Wohnungsschlüssel zu überlassen. Zusätzliche Anfahrten des Messdienstes verursachen Kosten, die nicht in den Standardgebühren enthalten sind. Bei Messausstattungen mit Funk ist kein Betreten der Wohnung erforderlich. Man muss als Wohnungseigentümer oder Mieter also nicht für eine Ablesung zuhause bleiben.