Die aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) herrührenden Zusatzkosten werden in Kosten pro Tonne CO₂ berechnet. 2022 beträgt der Preis noch 30 Euro je Tonne. Bis 2025 erhöhen sich die Kosten auf 45 Euro pro Tonne, wobei die CO₂-Kosten angesichts der Versorgungskrise für 2023 einmalig nicht erhöht wurden. Die CO₂-Kosten werden z.B. vom Öl- oder Gaslieferanten berechnet, von diesem an den Staat abgeführt und in der Energierechnung für den Gebäudeeigentümer gesondert ausgewiesen.
Im Haushaltsstreit hat sich die Ampel Ende Dezember 2023 auf einen Kompromiss geeinigt: Unter anderem wird z. B. der CO₂-Preis fürs Heizen mit Erdgas und Öl ab 2024 stärker steigen als bisher geplant. Der Preis für den Ausstoß von Kohlendioxid (CO₂) mit fossilen Energien wird nach der Einigung der Bundesregierung zum Haushalt für das kommende Jahr stärker angehoben als zunächst geplant: Von jetzt 30 Euro pro Tonne CO₂ auf 45 Euro ab dem 1.1.2024 statt nur 40 Euro – und 2025 dann auf 55 Euro.