Wie hoch ist der CO₂-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz?

Die aus dem Brennstoff­emissions­handels­gesetzes (BEHG) herrührenden Zusatz­kosten werden in Kosten pro Tonne CO₂ berechnet. 2022 beträgt der Preis noch 30 Euro je Tonne. Bis 2025 erhöhen sich die Kosten auf 45 Euro pro Tonne, wobei die CO₂-Kosten angesichts der Versorgungskrise für 2023 einmalig nicht erhöht wurden. Die CO₂-Kosten werden z.B. vom Öl- oder Gaslieferanten berechnet, von diesem an den Staat abgeführt und in der Energie­rechnung für den Gebäudeeigentümer ge­son­dert ausgewiesen.

Im Haushaltsstreit hat sich die Ampel Ende Dezember 2023 auf einen Kompromiss geeinigt: Unter anderem wird z. B. der CO₂-Preis fürs Heizen mit Erdgas und Öl ab 2024 stärker steigen als bisher geplant. Der Preis für den Ausstoß von Kohlendioxid (CO₂) mit fossilen Energien wird nach der Einigung der Bundesregierung zum Haushalt für das kommende Jahr stärker angehoben als zunächst geplant: Von jetzt 30 Euro pro Tonne CO₂ auf 45 Euro ab dem 1.1.2024 statt nur 40 Euro – und 2025 dann auf 55 Euro.