Wie hoch ist der CO₂-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz?

Der auszuweisende Preisbestandteil für die gelieferten oder zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffmengen ergibt sich aus der Multiplikation der Brennstoffemissionen mit dem zum Zeitpunkt der Lieferung maßgeblichen Preis der Emissionszertifikate nach § 10 Brenstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zuzüglich einer auf diesen Betrag anfallenden Umsatzsteuer.

Der Festpreis pro Emissionszertifikat nach § 10 Absatz 2 Satz 2 BEHG beträgt:

  • im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023: 30 Euro
  • im Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024: 45 Euro
  • im Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025: 55 Euro

Nach § 4 Abs.1 Nr. 2 CO2KostAufG ist für das Jahr 2026 der maßgebliche Preis pro Emissionszertifikate der Mittelwert des Preiskorridors nach § 10 Abs. 2 Satz 4 BEHG.

  • Im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 beträgt daher der maßgebliche Preis je Emissionszertifikat 60 Euro.

Im Fall der Wärmelieferung aus Wärmenetzen, die zumindest anteilig aus Wärmeerzeugungsanlagen gespeist werden, welche dem Europäischen Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) unterliegen, ist gemäß § 3 Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe b CO2KostAufG für den aus diesen Wärmeerzeugungsanlagen stammenden Anteil der Wärmelieferung als maßgeblicher Zertifikatepreis der Durchschnittspreis der Versteigerungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) in dem der Rechnungsstellung vorangegangenen Kalenderjahr heranzuziehen.

Für diesen Anteil der Wärmelieferungen ist im Rahmen der Informationspflichten nach dem CO2KostAufG:

  • für Rechnungsstellungen im Kalenderjahr 2023 anstelle des Festpreises nach § 10 BEHG der durchschnittliche Zertifikatepreis der Versteigerungen des Kalenderjahres 2022 maßgeblich. Dieser durchschnittlicheZertifikatepreis 2022betrug 80,40 Euro.
  • für Rechnungsstellungen im Kalenderjahr 2024 anstelle des Festpreises nach § 10 BEHG der durchschnittliche Zertifikatepreis der Versteigerungen des Kalenderjahres 2023 maßgeblich. Dieser durchschnittlicheZertifikatepreis 2023betrug 83,68 Euro.
  • für Rechnungsstellungen im Kalenderjahr 2025 anstelle des Festpreises nach § 10 BEHG der durchschnittliche Zertifikatepreis der Versteigerungen des Kalenderjahres 2024 maßgeblich. Dieser durchschnittlicheZertifikatepreis 2024 betrug 65,01 Euro.
  • für Rechnungsstellungen im Kalenderjahr 2026anstelle des Mittelwerts des Preiskorridors nach § 10 Abs. 2 Satz 4 BEHG der durchschnittliche Zertifikatepreis der Versteigerungen des Kalenderjahres 2025 maßgeblich. Dieser durchschnittlicheZertifikatepreis 2025betrug 73,86 Euro.