Im Rahmen der Erstellung der Heiz- und Warmwasserkosten wird der auf den Vermieter anfallende CO2-Kostenanteil von den Gesamtkosten abgezogen. Der reduzierte Betrag wird in der Abrechnung angesetzt und auf die Mieter aufgeteilt. Der verbleibende CO2-Kosten-Anteil wird vom Vermieter getragen.