Bis Ende 2022 konnten die in den Brennstoffkosten enthaltenen CO2-Kosten (resultierend aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEGH)) vollständig an die Mieter weitergegeben werden. Ab Januar 2023 sind gemäß CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) auch Vermieter an den Kosten zu beteiligen. Die Mieterbeteiligung erfolgt auf Grundlage eines 10-Stufenmodells über die Heizkostenabrechnung. Die Regelungen gelten unbefristet und
sollen spätestens zum Ablauf der Festpreisphase des BEHG Ende 2025 um ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude ergänzt werden.