Ein Warmwasserverbrauch muss nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung gemessen werden. Zulässig und geeignet sind dafür nur geeichte Warmwasserzähler. Gelegentlich noch vorhandene Warmwasserkostenverteiler sind ein Messsystem aus den 1970er Jahren. Bis Ende des Jahres 2013 läuft die Einsatzfrist von Warmwasserkostenverteilern aus.