Ist eine Kaltwasserabrechnung vorgeschrieben?

Zur Messung des Kaltwasserverbrauchs besteht für Bestandsgebäude nicht in allen Bundesländern eine gesetzliche Verpflichtung. In Neubauten schreiben die Länderbauordnungen jedoch im Regelfall seit Mitte der 1990er-Jahre die Abrechnung von Kaltwasserkosten nach Verbrauch vor. Dennoch ist heute auch in der überwiegenden Zahl der vor den 1990er-Jahren erbauten Gebäude der Kaltwasserverbrauch zu messen. Das ist eine sinnvolle Maßnahme zur Verbrauchssenkung bei stetig steigenden Wasserkosten

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