Neuigkeit vom 17.11.2025

Lösung für „Tauchhülsen“ gefunden

Der Regelermittlungsausschuss schafft rechtliche Grundlage für Bestandstauchhülsen

Mit dem nahenden Ablauf der Duldungsregelung für Tauchhülsen am 30.10.2026 erhöhte sich der Druck für alle Beteiligten eine Nachfolgeregelung zu erarbeiten und auf den Weg zu bringen.

Trotz einer kontinuierlichen Reduzierung der Tauchhülsenmessstellen in den letzten Jahren wird die Zahl der Tauchhülsen im Feld immer noch auf ca. 2 Millionen Stück geschätzt.

Seit 2023 laufen auf Initiative des bved starke Bemühungen zur Etablierung einer Nachfolgeregelung zur Bestandssicherung der Tauchhülsen und Vermeidung von kostenintensiven Umrüstungsaufwänden.

Im Arbeitsausschuss „Wärmezähler“ der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen konnten alle beteiligten Vertreter von Eichbehörden und Verbänden davon überzeugt werden, dass nach Ablauf der Duldungsregelung für die Bestandstauchhülsen eine Nachfolgeregelung notwendig ist.

Eine entsprechende Anpassung der bestehenden PTB TR-K8 wurde fachlich diskutiert und konnte nach Einwilligung aller Stakeholder im Arbeitsausschuss „Wärmezähler“ nach mehreren Abstimmungsrunden verabschiedet werden.

Nach erfolgter Veröffentlichung der überarbeiteten TR-K8 wurde in der letzten Sitzung des Regelermittlungsausschusses in Berlin das neue Regeldokument mit der TR-K8 in einem einstimmigen Beschluss ermittelt und liefert damit die rechtliche Grundlage für die Weiterverwendung von Bestandstauchhülsen.

Die nun abgewendete Verpflichtung zum Austausch aller Tauchhülsen, hätte Kosten im mittleren dreistelligen Millionenbereich verursacht. Diese hätten von den Eigentümerinnen & Eigentümern getragen werden müssen. Ferner wären die ohnehin bereits ausgelasteten Kapazitäten der Heizungsmonteure dadurch zusätzlich strapaziert worden. Somit profitieren von der nun gefundenen Lösung alle involvierten Akteure.