Der Bundesrat hat am 31. März 2023 die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung verabschiedet (Drucksache 68/23 B). Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 23. Juni (BGBl. 2023 I Nr. 159). Mit der Neuerung soll die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch verbessert werden. Neben einem kontinuierlichen Risikomanagement bei Wasserversorgungsanlagen sowie hygienische Anforderungen an Materialien und Werkstoffe, die mit Wasser in Berührung kommen, werden bereits existierende Parameterwerte abgesenkt. Das betrifft auch die Messung von gefährlichen Legionellen, die in Warmwassersystemen auftreten können.
Neuer Grenzwert bei Legionellenbelastung
„Nunmehr müssen Maßnahmen zur Verringerung der Legionellenbelastung nicht erst bei Überschreitung, sondern bereits beim Erreichen des technischen Maßnahmenwerts nach § 51 TrinkwV für Legionella spec. von 100 KBE (koloniebildende Einheiten)/100 Milliliter Trinkwasser ergriffen werden“, heißt es in der novellierten Trinkwasserverordnung.
Lungenentzündung durch Legionärskrankheit
Legionella pneumophila lautet der Name der im Wasser lebenden Bakterien, die beim Menschen die Legionellose auslösen können, im Volksmund auch als Legionärskrankheit bezeichnet. Die Erreger werden durch zerstäubtes, vernebeltes Wasser übertragen, wobei die Tröpfchen mit der Luft eingeatmet werden. Mögliche Ansteckungsquellen sind beispielsweise Duschen, Whirlpools, Luftbefeuchter oder Wasserhähne. Legionellen können eine Lungenentzündung oder das so genannte Pontiac-Fieber auslösen.
EU-Trinkwasserrichtlinie mit neuen Mindeststandards
Zum Hintergrund: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte festgestellt, dass in der Europäischen Union unter allen Krankheitserregern, die durch das Wasser übertragen werden können, von Legionella die stärkste Gesundheitsbelastung ausgeht. Am 23. Oktober 2020 schrieb der Europäische Rat mit einer überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie neue Mindeststandards für die Qualität des Trinkwassers vor. Das Europaparlament stimmte der Richtlinie (EU) 2020/2184 am 16. Dezember 2020 zu. Nach dem Inkrafttreten bleiben zwei Jahre Zeit für die Anpassung der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Trinkwasserverordnung und Umweltbundesamt
Neben der TrinkwV sind die Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes (UBA) maßgeblich für die Wasserhygiene. Das UBA hatte am 14. Februar 2023 empfohlen, dass Untersuchungsstellen verpflichtet sind, bereits das Erreichen statt erst das Überschreiten des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen 100 KBE/100 ml dem Gesundheitsamt zu melden.