Die Heizung auf kalt gestellt und trotzdem sind Heizkosten zu zahlen – wie geht denn so etwas?
Die Antwort gleich vorweg: Gewisse Grundkosten fallen immer an. Ein Energieversorger liefert den Brennstoff, also zum Beispiel Gas oder Heizöl, und will bezahlt werden; die Heizanlage muss laufen (Stromkosten), gewartet sowie repariert werden; ein kleiner Teil der bereitgestellten Wärme verliert sich zudem in den Verteilleitungen. Auch der Schornsteinfeger nimmt Gebühren. Alle diese Fixkosten werden in einem Gebäude nach einem festen Schlüssel anhand der Wohn- oder Nutzfläche auf die Haushalte verteilt. So schreibt es die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) vor.
Individueller Verbrauch und Gemeinschaftskosten
Ob jemand also seine Heizkörper aufdreht oder kalt lässt, entscheidet nicht alleine über die Höhe der Betriebskostenabrechnung. Diese beinhaltet auch immer einen Anteil der genannten Gemeinschaftskosten. Zwischen 30 bis 50 Prozent der Heiz- und Warmwasserkosten eines Gebäudes werden allen Mietern auferlegt.
Entsprechend beziffert sich der andere Teil auf 50 bis 70 Prozent. Das sind die individuellen Verbrauchskosten. So steht es im § 7 Abs. 1 HeizkostenV.: „Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen.“
Heizkosten: Abrechnung über Mess- oder Erfassungsgeräte
Die individuellen Verbrauchskosten werden über Mess- oder Erfassungsgeräte ermittelt und abgerechnet. Diesen Anteil kann der Nutzer durch sein eigenes Verhalten erheblich beeinflussen. Sprich: Wer effizienter heizt und sparsamer mit Warm- und auch Kaltwasser umgeht, der reduziert auch seine Rechnung.
Mit den Grundkosten will der Gesetzgeber auch einen gewissen solidarischen Ausgleich für Wohnanlagen schaffen, die wärmetechnisch benachteiligt sind. So müssen Dachwohnungen meistens stärker beheizt werden. Gleiches gilt für Wohnungen mit mehreren Außenwänden. Sogar leerstehende, unbeheizte Nachbarwohnungen lassen den eigenen Heizenergieverbrauch ansteigen. Solche Faktoren fließen in die Grundkosten mit ein. Denn betroffene Mieter sind hierbei nicht verantwortlich. Also werden diese anfallenden Kosten solidarisch auf alle verteilt.