Neuigkeit vom 03.04.2023

Härtefallhilfen bei Heizöl, Flüssiggas und Holzpellets

Privathaushalte mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen von hohen Preissteigerungen entlastet werden. Bund und Länder haben daher 1,8 Milliarden Euro für Härtefallhilfen beschlossen. Ähnlich wie bei der Strom- und Gaspreisbremse können Haushalte rückwirkend für das Jahr 2022 Unterstützung beantragen.

Bund und Länder beschließen Härtefallhilfen bei Heizöl, Flüssiggas und Holzpellets
Härtefallhilfen für Privathaushalte, die mit Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas heizen.

Wer zum Beispiel mit Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets heizt, der kann Rechnungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 einreichen. Entscheidend ist dabei das Lieferdatum, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind. Die Ausnahme: Die Länder können das Bestelldatum anerkennen, sofern der Energieträger im Entlastungszeitraum geordert wurde und die Lieferung erst später bis zum 31. März erfolgte.

Die Höhe der Entlastung

Der direkte Zuschuss beträgt maximal 2.000 Euro pro Haushalt. Der Staat erstattet 80 Prozent der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten für die geförderten Energieträger, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Voraussetzung sei ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro pro Haushalt – höchstens allerdings 1.000 Euro bei einem Zentralantragsteller, sprich einem Vermieter für mehrere Haushalte.

Referenzpreise für Energieträger

Bund und Länder erstatten Mehrkosten, die über eine Verdoppelung des Durchschnittswertes 2021 hinausgehen, dem sogenannten Referenzpreis. Es gelten folgende Referenzpreise inklusive Umsatzsteuer:

  • Heizöl: 0,71 Euro/l
  • Flüssiggas: 0,57 Euro/l
  • Holzpellets: 0,24 Euro/kg
  • Holzhackschnitzel: 0,11 Euro/kg
  • Holzbriketts: 0,28 Euro/kg
  • Scheitholz: 85 Euro/Raummeter
  • Kohle/Koks: 036 Euro/kg

Grundlage sind die Brutto-Kosten auf einer Rechnung für den jeweiligen nicht leitungsgebundenen Energieträger im Entlastungszeitraum, einschließlich Nebenkosten, zum Beispiel Lieferkosten und CO2-Abgaben. Die Förderhöhe berechnet sich anhand der Formel:

Zuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)

Beispiel: Eine Familie bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste sie dafür einen Preis von 1,60 Euro/l zahlen, also insgesamt 4.800 Euro. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt, denn zum Referenzpreis von 0,71 Euro/l hätte die Familie 2.130 Euro bezahlt. Diese Verdopplung (2×2.130 Euro=) 4.260 Euro muss die Familie selbst bezahlen. Für den darüber hinausgehenden Betrag von (4.800-4.260 Euro=)540 Euro kann die Familie eine Härtefallhilfe beantragen. Der Staat zahlt darauf einen Zuschuss von 80 Prozent, also 432 Euro (0,8×540).

Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 0,8*((3.000*1,6)- 2*(3.000*0,71))=432 Euro.
Zur Info: Die Bundesländer Bayern und Hamburg haben eigene Online-Rechner bereitgestellt.

Wer darf die Härtefallhilfen beantragen und wo?

Eine Entlastung können Eigentümer von Heizungsanlagen („Feuerstättenbetreiber“) beantragen, aber auch Mieter, deren Mietwohnung mit Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird.

  • Direktantragstellung: Der Antrag auf Härtefallhilfen für Privathaushalte wird von demjenigen gestellt, der die Heizung („Feuerstätte“) in einem Wohngebäude betreibt und den benötigten Energieträger einkauft. Das ist in einem eigenen oder gemieteten Einfamilienhaus der Haushalt, der darin wohnt.
  • Zentralantragstellung: Bei Mietshäusern mit Zentralheizung kann in den meisten Fällen nur der Vermieter den Antrag auf Härtefallhilfen stellen. Denn er oder sie betreibt die Heizungen zentral für die Haushalte und kauft den benötigten Energieträger ein. Faustregel: Wenn die Mieter ihre Heizkosten an den Vermieter zahlen, kann normalerweise auch nur die Vermieterin/der Vermieter die Härtefallhilfen beantragen.

Die Formulare stellen die jeweiligen Länder auf Online-Plattformen bereit. Verbraucher müssen im jeweils zuständigen Bundesland bis zum 20. Oktober 2023 die Härtefallhilfen beantragen.

Dafür müssen eingereicht werden:

  • Rechnungen
  • Kontoauszüge/Belege für Zahlungen
  • strafbewehrte Eigenerklärungen der Antragstellenden über Antragsvoraussetzungen

Verteilung der Härtefallhilfen

Direktantragsteller erhalten die Entlastung direkt auf ihr Konto überwiesen. Vermieter als Zentralantragsteller leiten die finanzielle Unterstützung in der Regel über die nächste Heizkostenabrechnung an ihre Mieter weiter. Nähere Informationen dazu sollen zwei Merkblätter vermitteln: „Mieter/Vermieter, WEG – Was muss ich jetzt tun?“ sowie „Informationsblatt Zentralantragstellende“. Weitere Hinweise gibt es beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.