Die nächste Stufe der novellierten Heizkostenverordnung (HeizkostenV) ist gestartet: Ab dem 01.12.2022 müssen fernauslesbare Ausstattungen beim Einbau interoperabel und anbindbar an ein Smart Meter Gateway (SMGW) sein.
Die Novelle der HeizkostenV trat am 01.12.2021 in Kraft. Sie schreibt zunächst vor, dass Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, die nach dem 01.12.2021 installiert werden, fernablesbar sein müssen. Nun erfolgt der nächste Schritt für das Um- und Nachrüsten: „Ab dem 1. Dezember 2022 dürfen nur noch solche fernauslesbaren Ausstattungen zur Verbrauchserfassung installiert werden, die einschließlich ihrer Schnittstellen mit den Ausstattungen gleicher Art anderer Hersteller interoperabel sind und dabei den Stand der Technik einhalten“, heißt es im § 5 Abs. 5 Satz 1 HeizkostenV.
Mit Interoperabilität hin zu mehr Wettbewerb im Submetering
Mit der Pflicht zur Interoperabilität erhofft sich der Verordnungsgeber einen stärkeren Wettbewerb beim Submetering dank eines vereinfachten Wechsels des Messdienstleisters. Zudem sollen laut § 5 Abs. 2 Satz 2 die Geräte sicher an ein SMGW angebunden werden können. „Ab dem 1. Dezember 2022 dürfen nur noch solche fernablesbaren Ausstattungen installiert werden, die sicher an ein Smart-Meter-Gateway nach § 2 Satz 1 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes […] angebunden werden können.“ Für fernablesbare Ausstattungen, die bis zum 01.12.2022 installiert wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2031. Danach müssen alle Ausstattungen fernauslesbar und Smart-Meter-Gateway-fähig sein.
Die neuen Verpflichtungen rund um die verbrauchsabhängige Abrechnung gehen zurück auf die Novelle der Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union. Ziel ist, den Energieverbrauch in der EU bis 2030 um 32,5 Prozent gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch zu senken.
Datenübertragung sicher und verschlüsselt per Funk
Bei fernauslesbaren Ausstattungen müssen Verbrauchswerte nicht mehr vor Ort abgelesen werden, sprich der Mieter braucht nicht anwesend sein. Ein Smart Meter Gateway wiederum erlaubt, die Daten von weiteren fernauslesbaren Ausstattungen sicher und verschlüsselt per Funk zu übertragen. Über die rechtskonforme Zertifizierung intelligenter Messysteme wacht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Die in der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung organisierten Messdienstunternehmen bieten für diese neuen Herausforderungen die passenden Lösungen und die notwendige Technik an.
Info: unterjährige Verbrauchsinformation
Seit dem 01.01.2022 sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, Nutzern Verbrauchsinformationen – z.B. über eine App – monatlich mitzuteilen, wenn fernablesbare Geräte installiert sind. Detailreiche, häufigere Infos zum Verbrauch von Wärme und Warmwasser sollen dazu animieren, achtsamer mit Ressourcen umzugehen und Energie einzusparen, um somit das Klima zu schützen. In der aktuellen Energieversorgungskrise gilt die zeitnahe, transparente Verbrauchsinformation als Schlüssel für mehr Energieeffizienz und weniger CO2-Emissionen.