Neuigkeit vom 25.08.2022

Sofortprogramme können Einhaltung der Klimaziele nicht
sicherstellen

Die Sofortprogramme für die Sektoren Gebäude und Verkehr können die Klimaziele nicht einhalten. Wie der Expertenrat für Klimafragen (ERK) heute auf einer Online-Pressekonferenz mitteilte, leiste der Gebäudebereich zwar einen substanziellen Beitrag zur Minderung von Emissionen. „Allerdings zu einem sehr späten Zeitpunkt“, erklärte Prof. Dr. Hans-Martin Henning, Vorsitzender des ERK. Die Zielerfüllung wird demnach für 2030 prognostiziert – und sie sei keinesfalls sichergestellt. Noch schlechter sieht die Lage im Verkehrssektor aus. Hier erfülle das Sofortprogramm nicht einmal die Anforderungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes.

Dr. Brigitte Knopf, stellvertretende Vorsitzende, und Prof. Dr. Hans-Martin Henning, Vorsitzender des Expertenrats für Klimafragen

Zum Hintergrund: Mitte April dieses Jahres hatte der ERK in seinem Prüfbericht bestätigt, dass Deutschland 2021 mehr Kohlenstoffdioxid in den Sektoren Gebäude und Verkehr emittierte, als das Bundes-Klimaschutzgesetz erlaubt. Laut § 8 Abs. 1 Bundes-Klimaschutzgesetz mussten die für diese Sektoren zuständigen Ministerien innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des jeweiligen Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt.

Expertenrat für Klimafragen hinterfragt Realisierbarkeit der CO2-Einsparungen

Die aktuelle Prüfung fiel ernüchternd aus. „Rechnerisch würde der Gebäudesektor summarisch sein Emissionsziel bis 2030 erreichen, wenn die durch die Ministerien angegebenen Treibhausgasminderungen in vollem Umfang einträfen“, sagte Hans-Martin Henning. Zu den wesentlichen Maßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zählen laut ERK die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – Stichwort 65 Prozent erneuerbare Energien beim Heizen –, die Weiterentwicklung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie die Optimierung der Heizsysteme. Insgesamt betrage die kumulierte Minderungswirkung 137 Megatonnen CO2-Äquivalent. „Ob die Einsparungen allerdings wirklich in diesem Umfang realisiert werden können, erscheint nach unserer Prüfung fraglich.“

Maßnahmen des Sofortprogramms im Gebäudesektor. Quelle: Expertenrat für Klimafragen

Das Sofortprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr fiel dagegen komplett durch. „Der Verkehrssektor spart nach Angaben des Verkehrsministeriums nur 14 Megatonnen an Treibhausgas-Emissionen ein, so dass sich rechnerisch immer noch eine Erfüllungslücke von 261 Megatonnen bis 2030 ergibt“, so Brigitte Knopf, stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats. Weil das BMDV auf ein zukünftiges Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 der Bundesregierung verweist, hat der ERK von einer tieferen Prüfung des jetzigen Sofortprogramms abgesehen.