Die Bundesregierung sieht davon ab, in dieser Legislaturperiode das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu ändern. Den Rückgang beim Einbau von Wärmepumpen im ersten Quartal 2024 erklärt die Ampel mit verschiedenen Faktoren wie „Vorzieheffekten“, höheren Zinsen und einer rückläufigen Baukonjunktur. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag hervor.
Das Gebäudeenergiegesetzt wird vorerst nicht noch einmal geändert. Das gab die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Union zu Protokoll. Es bestünde derzeit kein Anlass für eine Novellierung des Gesetzes, auch nicht durch neue EU-Regulierung. Die Vorgaben, der im Mai in Kraft getretenen EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD), werden aktuell geprüft und man werde sicherstellen, dass alle „Vorgaben und Regelungen fristgerecht umgesetzt“ werden, so die Bundesregierung in ihrem Antwortschreiben.
Des Weiteren geht die Kleine Anfrage auf den stockenden Verkauf von neuen Heizungsanlagen im laufendem Jahr ein. Im ersten Quartal 2024 sei dieser im Vergleich zum Vorjahr stark eingebrochen (der bved berichtete darüber in der aktuellen HKA: https://bved.info/neuehka/). Der Absatz von klimafreundlichen Wärmepumpen sei um 52 % zurückgegangen. Der Verkauf von Ölheizungen hingegen verbuchte ein Plus von 27 %.
Das anvisierte Ziel, jährlich mindestens 500.000 neue Wärmepumpen zu installieren, stockt. Die Bundesregierung sieht jedoch keinen Grund, die ambitionierte Vorgabe nach unten zu korrigieren. Sie unterstreicht die Bedeutung der ausgegebenen Zielsetzung für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors und der damit verbundenen Einhaltung der nationalen Klimaschutzziele.
Den Rückgang der Verkaufszahlen bei Wärmepumpen bei gleichzeitiger Absatzsteigerung bei Ölheizungen erklärt die Ampel u.a. mit sogenannten „Vorzieheffekten“. Demnach setzen viele Eigentümerinnen und Eigentümer aus unterschiedlichen Gründen aktuell noch auf den Ersatz der alten Heizanlage. Mit der Kommunikationskampagne „80 Millionen gemeinsam für den Energiewechsel“ soll umfassend aufgeklärt werden. Dabei wird vor allem auf die wirtschaftlichen Folgen von fossilien Heizanalgen in der Zukunft hingewiesen, die sich durch steigende CO2-Preise kontinuierlich verteuern. Eine Wärmepumpe hingegen arbeite hocheffizient, indem sie eine Einheit Strom in bis zu vier Einheiten Wärme umwandelt. Besonders in Kombination mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage ist die Wärmepumpe langfristig wesentlich wirtschaftlicher.
Doch auch der Aspekt der Fördermittel muss beim Thema „Absatzrückgang von Wärmepumpen“ bedacht werden. Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern können seit dem 27.02.2024 einen Förderantrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Im Falle von Mehrfamilienhäusern lag das Startdatum auf dem 28.05.2024, und Unternehmen und Kommunen müssen sich voraussichtlich bis August 2024 gedulden. Doch selbst wenn der Antrag auf Förderung durch die Eigentümerinnen und Eigentümer sehr zeitnah erfolgte, so ist doch die Auszahlung der Zuschüsse erst ab September 2024 möglich. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass die Antragsstellerinnen und -steller die finanzielle Vorleistung umgehen und die erforderlichen Dokumente im Spätsommer einreichen werden.