Die Heizungsförderung wird erweitert und schließt nun auch jene mit ein, die bislang nicht förderberechtigt waren. Jetzt können auch Vermieterinnen und Vermieter von Einfamilienhäusern, Wohneigentümerschaften, Unternehmen und Kommunen staatliche Fördermittel beantragen, um ihre fossilen Heizungsanlagen durch klimafreundliche Alternativen zu ersetzen.
Mit der Basisförderung übernimmt die KfW 30% der Investitionskosten des Heizanlagentauschs. Mit dem sogenannten Einkommensbonus erhalten Hauseigentümer mit einem Nettoeinkommen von maximal 40.000 Euro im Jahr einen weiteren Zuschuss in Höhe von 30%.
Neben einer klimafreundlichen Heizungsanlage ist auch das individuelle Verbrauchsverhalten entscheidend, um mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor zu erreichen. Der regelmäßige Check der eigenen Verbrauchsdaten hilft dabei, Energieverschwendung einzudämmen und optimiert zu heizen.