Neuigkeit vom 12.05.2023

Bundesrat beschließt schnelleren Smart-Meter-Rollout

Der Bundesrat hat heute auf seiner 1033. Sitzung das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) gebilligt (Drucksache 161/23). Damit soll die intelligente Messung samt Steuerung des Energieverbrauchs in Deutschland vorangetrieben werden. Ein beschleunigter Smart-Meter-Rollout mit der Digitalisierung von Zählern gilt als eine Grundvoraussetzung für die Energiewende.

Der Bundesrat hat dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende zugestimmt. Mit Smart-Meter erfolgt eine intelligente Messung des Verbrauchs.
Mit Smart-Meter in Haushalten soll die Energiewende in Deutschland beschleunigt werden.

Datenschutz und Datensicherheit bei Smart-Meter

Die bisherige Installation der Smart-Meter ist bisher nur schleppend verlaufen. Mit weniger Bürokratie soll das nun anders werden: Zukünftig braucht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Einbau intelligenter Strommesssysteme nicht mehr freigeben. Die Hersteller am Markt erfüllten mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit, heißt es in der Begründung. Das Gesetz baue die bestehenden Auflagen aus und mache präzise Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung.

Mit dem Neustart erhofft sich der Gesetzgeber mehrere Vorteile:

  • Neben der effizienteren Messung und Steuerung des Stromverbrauchs sowie der Stromeinspeisung können Anbieter künftig das Netz besser regulieren und entlasten.
  • Verbraucher erhalten – z.B. über eine App – klare Informationen über ihren eigenen Energiekonsum. Ein Smart-Meter erfasst alle 15 Minuten den Stromverbrauch.
  • Kostensenkung: Stromversorger sollen ab 2025 dynamische Tarife anbieten. Verbraucher können dann variabel Strom nutzen, wenn dieser preiswert ist und aus erneuerbaren Quellen stammt.

Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber zahlen für ein intelligentes Messsystem künftig nicht mehr als 20 Euro im Jahr, da sich die Netzbetreiber an den Kosten beteiligen müssen. So sieht es das Gesetz vor.

Zudem soll der Einsatz von Smart-Meter-Gateways (SMGW) gestärkt werden. Diese Technologie besteht aus einem digitalen Stromzähler (Smart-Meter) und einem Gateway zur Kommunikation mit Energieversorgern und Netzbetreibern. Ein Beispiel aus dem Heiz- und Warmwasserbereich: Ein SMGW übermittelt abrechnungsrelevante Messdaten aus dem Submetering-System der Liegenschaft gemäß der Heizkostenverordnung.

Rollout-Fahrplan

Das Gesetz verpflichtet die Messstellenbetreiber, die angeschlossenen Verbrauchsstellen schrittweise mit Smart-Metern auszustatten. Ab 2025 müssen intelligente Messsysteme für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung ausgestattet werden. Bis 2030 sollen alle diese Abnehmer über Smart-Meter verfügen.

Der Bundestag hatte auf seiner 97. Sitzung am 20. April dieses Jahres den Gesetzentwurf der Ampelkoalition angenommen (Drucksache 20/5549). Die ARGE HeiWaKo hatte sich zuvor mit einer Stellungnahme zum Referentenentwurf eingebracht. Das nun beschlossene GNDEW bedarf noch der Unterschrift des Bundespräsidenten. Es tritt am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.