Fernablesbare Messgeräte werden zur Pflicht. Bis zum 31. Dezember 2026 müssen laut Heizkostenverordnung alle Liegenschaften, die verbrauchsabhängig abgerechnet werden, mit fernablesbarer Messtechnik ausgestattet sein. Ansonsten erhalten Mieterinnen und Mieter ein Kürzungsrecht bei ihren Heizkostenabrechnungen.
Ausnahmen sieht die Härtefallregelung laut § 5 vor, „wenn dies im Einzelfall wegen besonderer Umstände technisch nicht möglich ist oder durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen würde“.
Hausverwaltungen, die derzeit noch Liegenschaften im Portfolio haben, in denen der Ableser die einzelnen Wohnungen betreten muss, sind daher gut beraten, umgehend ihre Messdienstleister mit der Umrüstung auf fernablesbare Messtechnik zu beauftragen
Die Installation moderner fernablesbarer Messtechnik ist bei bved-Mitgliedern seit vielen Jahren Standard. Bei Neuinstallationen oder Nachrüstungen werden daher ausschließlich Messgeräte verbaut, die ihre Daten sicher und verschlüsselt aus dem Gebäude funken. Damit wurde bei der Digitalisierung der Gebäudetechnik ein großer Schritt nach vorn gemacht.

