Das Bundeskabinett hat heute für einen Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung (WPG) gestimmt. Er sieht vor, dass alle Städte und Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ihre Wärmeplanung bis Ende Juni 2026 fertig haben. Kleinere Kommunen bekommen zwei Jahre länger Zeit. Bis spätestens 2028 müssen also alle 11.000 Kommunen in Deutschland eine Planung für die Wärmeversorgung auf ihrem Gebiet erstellt haben.
Voraussetzung für das Gebäudeenergiegesetz
Die kommunale Wärmeplanung definiert, in welchen Straßen eine Versorgung mit Fernwärme geplant, Nahwärme über Biomasse möglich ist und wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Die Pläne sind daher eine Voraussetzung für das Gebäudeenergiegesetz zum Austausch fossiler Heizungen. Bürgerinnen und Bürger sollen dank der Informationen besser entscheiden, welche Heizungsart sie wählen oder ob sie sich an ein Fernwärmenetz anschließen.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatten im Juni einen Entwurf für das Wärmeplanungsgesetz veröffentlicht. Es folgten Ressortabstimmung und die Stellungnahmen aus der Länder- und Verbändeanhörung. Nach Verhandlungen zum Gebäudeenergiegesetz überarbeiteten die Ministerien den Entwurf erneut. Er kann nun nach der parlamentarischen Sommerpause ins Parlament eingebracht werden.