Neuigkeit vom 29.11.2021

Ohne Rauchwarnmelder im Brandfall keine Chance

Nur jedes zweite Eigenheim in Deutschland ist ausreichend mit Rauchwarnmeldern gesichert. Dabei könnten die kleinen Geräte Leben retten.

Gerade einmal 120 Sekunden – so viel Zeit verbleibt im Schnitt, sich und Angehörige bei einem Feuer in Sicherheit zu bringen. Deutschlandweit fallen jährlich zwischen 300 bis zu 400 Menschen einem Brand zum Opfer, zwei Drittel von ihnen werden im Schlaf vom Feuer überrascht. In den meisten Fällen sterben die Menschen nicht in den Flammen, sondern erliegen den Folgen einer Rauchvergiftung.

Adventszeit mit Kerzenschein: Rauchwarnmelder können Leben retten. Ihre Installation ist gesetzlich vorgeschrieben.
Kerzenschein zur Adventszeit: Rauchwarnmelder können Leben retten. Ihre Installation ist vorgeschrieben. Foto: ARGE HeiWaKo/Dettmann

Gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit zünden viele Menschen in ihrem Haus oder Wohnung Kerzen auf dem Adventskranz an – eine schöne Tradition, die leider auch Gefahren birgt. Wer unachtsam oder gar fahrlässig mit dem Feuerschein umgeht, riskiert einen Brand. Insbesondere nachts im Schlaf können Flammen und Qualm dann ohne Rauchwarnmelder zur tödlichen Falle werden. Die kleinen Lebensretter sind zwar gesetzlich vorgeschrieben. Doch laut Umfragen ist nur jedes zweite Eigenheim in Deutschland mit Rauchwarnmeldern genügend ausgestattet.

Landesbauordnungen schreiben Installation vor

Rauchwarnmelder sind in allen Bundesländern für Neubauten vorgeschrieben. Pflicht besteht auch für alle Bestandsbauten – eine Ausnahme bildet Sachsen; dort gilt die Installation derzeit nur für Neubauten und umfangreiche Umbauten. Je früher die Pflicht für Bestandsbauten auch im Freistaat Sachsen eingeführt wird, desto mehr Leben können Rauchwarnmelder auch dort retten.

Schlafräume und Kinderzimmer sind laut Bauordnungen mit mindestens einem Rauchmelder auszustatten. Ebenfalls Flure und Treppenhäuser, die als Rettungswege von Aufenthaltsräumen dienen. In einigen Bundesländern müssen auch Wohn- oder Arbeitszimmer über einen Rauchmelder verfügen, bundesweit wird es empfohlen. Das erhöht die Sicherheit der Bewohner und erspart zusätzlichen Aufwand bei einer späteren Umnutzung der Räume.

Auch jährliche Überprüfung der Rauchwarnmelder wichtig

Neben der korrekten Installation ist auch die jährliche Überprüfung wichtig. Nach DIN 14676 müssen sie «fachgerecht» an der Decke montiert werden, vorzugsweise in der Raummitte, aber in jedem Fall mindestens einen halben Meter von der Wand oder einem Unterzug oder von einem Einrichtungsgegenstand entfernt. Da Staub und Luftfeuchtigkeit die Funktionsweise der Geräte im Laufe der Zeit beeinträchtigen können, müssen sie gewartet werden.

Rauchwarnmelder im Schlaf- und Kinderzimmer

Gelangt gefährliches Rauchgas in die Messkammer des Rauchmelders, warnt das Gerät mit einem lauten Ton vor dem entstehenden Brand. Ab dem Alarm verbleiben 120 Sekunden, um sich und Mitbewohner in Sicherheit zu bringen. Weil der menschliche Geruchssinn im Schlaf nicht aktiv ist, besteht insbesondere in Schlaf- und Kinderzimmern die Gefahr, einen Brand spät oder gar nicht wahrzunehmen.

Austausch nach zehn Jahren

Und noch ein Hinweis: Die DIN 14676 schreibt vor, dass spätestens zehn Jahre nach der Inbetriebnahme die Rauchwarnmelder ausgetauscht werden müssen. Auf den Geräten mit fest eingebauter Zehn-Jahres-Batterie ist neben dem Herstellungsdatum auch das späteste Austauschdatum vermerkt.

Die ARGE HeiWaKo wünscht eine besinnliche und sichere Adventszeit.