Neuigkeit vom 05.11.2021

Bundesrat stimmt der Novelle der Heizkostenverordnung zu

Am 05.11.2021 hat der Bundesrat auf seiner 1010. Plenarsitzung der Novelle der Heizkostenverordnung zugestimmt. Damit folgte das Plenum des Bundesrates der Empfehlung seiner beratenden Ausschüsse. Nach Beschluss des Bundeskabinetts und der sich daran anschließenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt die Änderungsverordnung dann in Kraft.

Thermostat einer Heizung: Der Bundesrat hat der Novelle der Heizkostenverordnung zugestimmt.
Thermostat einer Heizung: Der Bundesrat hat der Novelle der Heizkostenverordnung zugestimmt.

Die Bundesregierung hatte Anfang August dieses Jahres eine Änderung der Heizkostenverordnung (HKVO) beschlossen und zur Zustimmung an den Bundesrat übermittelt (BR-Drucks. 643/1).

Ausschussempfehlung

Der Umweltausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Raumordnung und Wohnungswesen empfahlen dem Plenum, der Verordnung zuzustimmen. Der federführende Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfahlen dem Bundesrat, der Verordnung nur mit Maßgaben zuzustimmen (BR-Drucks. 643/1/21).

Plenumszustimmung mit Maßgaben

Das Plenum des Bundesrates stimmte in seiner 1010. Sitzung am 05.11.2021mit folgenden Maßgaben der HKVO-Novelle zu (BR-Beschlussdrucks. 643/21(B)):

Die Bundesregierung soll die Auswirkungen der Regelungen auf Mieter drei Jahre nach dem Inkrafttreten der HKVO evaluieren. Insbesondere soll dies im Hinblick auf zusätzliche Betriebskosten durch fernablesbare Ausstattungen und den Nutzen dieser Ausstattungen für Mieter gelten. Der Evaluationsbericht soll spätestens am 31.08.2025 veröffentlicht werden.

Zustimmung erhielt auch eine redaktionelle Änderung, wodurch ein redaktionelles Versehen behoben wird.

Fortgang

Die durch die Maßgaben geänderte HKVO-Novelle erfordert einen Beschluss des Bundeskabinetts. Setzt die Bundesregierung diese Forderungen um, kann sie die Verordnung wie geplant am Tag nach der Verkündung in Kraft setzen.

Umsetzung EU-Recht

Mit der Novelle der HKVO werden die Vorgaben der novellierten EU-Richtlinie zur Energieeffizienz 2012/27 (EED – Energy Efficiency Directive) zur Fernablesbarkeit der messtechnischen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, zur unterjährigen Verbrauchsinformation und zu Abrechnungsinformationen umgesetzt. Die novellierte EED sieht außerdem vor, dass die Mitgliedstaaten die Nutzung interoperabler Geräte und Systeme empfehlen oder auf andere Weise fördern. Auch dies wird mit der Änderungsverordnung umgesetzt.

ARGE HeiWaKo

Die Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung begrüßt die Zustimmung des Bundesrates und wirbt für ein schnellstmögliches Inkrafttreten der Änderungsverordnung zur Heizkostenabrechnung.