Ab dem 1. Oktober 2024 tritt eine neue Regelung (§60b Gebäudeenergiegesetz) in Kraft, die Heizungen mit Wasser als Wärmeträger betrifft. Ziel ist es, Energieverluste zu minimieren und die Heizsysteme effizienter zu gestalten.
In Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten oder anderen eigenständigen Nutzungseinheiten gilt im Rahmen der Prüf- und Optimierungspflichten genannter Heizungsanlagen ab dem 1. Oktober 2024 Folgendes:
Heizungen, die nach dem 30. September 2009 installiert oder aufgestellt wurden und keine Wärmepumpen sind, müssen innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren seit ihrer Installation oder Aufstellung einer Prüfung und Optimierung unterzogen werden.
Heizungen, die vor dem 1. Oktober 2009 installiert oder aufgestellt wurden, müssen bis spätestens 30. September 2027 einer Prüfung und Optimierung unterzogen werden.
Ebenfalls ab dem 1.10.2024 müssen neue Heizungsanlagen hydraulisch abgeglichen werden. Beim hydraulischen Abgleich wird sichergestellt, dass alle Heizkörper die richtige Menge an Heizwasser erhalten. So werden alle Räume gleichmäßig beheizt, ohne Über- oder Unterversorgung. Das erhöht die Energieeffizienz, verbessert den Wohnkomfort und senkt die Heizkosten.