Der Rat der EU-Energieminister hat am Dienstag, den 25. Juli, die novellierte Energieeffizienz-Richtlinie (EED, Energy Efficiency Directive) beschlossen. Darin verpflichten sich die Mitgliedstaaten, gemeinsam den Endenergieverbrauch im Jahr 2030 um mindestens 11,7 Prozent zu senken im Vergleich zur Verbrauchsprognose von 2020.
Für die EU-Staaten wird sich die jährliche Energieeinsparverpflichtung in den kommenden Jahren nahezu verdoppeln: Derzeit beträgt die Sparrate 0,8 Prozent. Mit der EED-Neufassung sollen die Länder von 2024 bis 2030 eine durchschnittliche jährliche Energieeinsparrate von 1,49 Prozent erreichen.
Der öffentliche Sektor soll dabei mit gutem Beispiel vorangehen und ein jährliches Einsparziel von 1,9 Prozent erzielen. Zudem wird die jährliche Sanierungspflicht von drei Prozent auf alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung ausgeweitet.
Treibhausgasreduktion um 55 Prozent
Die Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie ist Teil des „Fit for 55“-Paketes der EU-Kommission vom 14. Juli 2021. Dieses zielt über Richtlinien und Verordnungen darauf ab, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren im Vergleich zum Niveau von 1990. Bis 2050 soll die EU klimaneutral sein.
Auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung zur Umsetzung der neuen EU-Vorgaben am 19. April ein Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beschlossen. Es verpflichtet Behörden, Unternehmen und Rechenzentren mehr Energie einzusparen. Demnach soll sich der Endenergieverbrauch um mehr als 550 TWh bis 2030 gegenüber 2008 verringern.