Neuigkeit vom 15.09.2022

Eichung von Energie- und Verbrauchsmessgeräten ist aktiver Verbraucherschutz

Angesichts steigender Energiepreise müssen sich die Bürger darauf verlassen können, dass ihr Energieverbrauch exakt gemessen und abgerechnet wird. Eichung, Überwachung und Prüfung der Messgeräte sind daher außerordentlich wichtig. Darauf weist der Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg (EWWB) in seinem Jahresbericht 2021 hin, der am 12. September 2022 vorgestellt wurde.

Wasserzähler an der Wand
Auch Wasserzähler unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht.

Dort heißt es wörtlich: „Wenn Sie das Licht anschalten, die Gasheizung betätigen oder den Wasserhahn aufdrehen, werden die verbrauchten Mengen an Strom, Gas und Wasser mit geeichten Geräten gemessen. Auch neue Entwicklungen wie der intelligente Stromzähler (Smart Meter) oder die E-Ladesäule für Elektrofahrzeuge unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht.“

Im Jahr 2021 wurden allein durch den Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg insgesamt knapp 115.000 Messgeräte geeicht.

Eichung als Grundlage für eine funktionierende Wirtschaft

Laut Schätzungen werden in Industrieländern circa vier bis sechs Prozent des Bruttonationaleinkommens durch Messgeräte und damit verbundene Messungen abgerechnet. „Damit bildet das gesetzliche Mess- und Eichwesen eine nicht unwesentliche Grundlage für eine funktionierende Wirtschaft“, unterstreicht das Regierungspräsidium Tübingen in seiner Pressemitteilung.

Wärme-, Kalt- und Warmwasserzähler müssen alle sechs Jahre geeicht werden. Für die Einhaltung der Eichpflicht ist der Besitzer der Messgeräte verantwortlich, also der Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer.