Die neue HKA: Energieausweise

Wie früher das Schulzeugnis an Frühstückstischen entweder für feierliche oder grimmige Mienen sorgte, so blicken heute Eigentümerinnen und Eigentümer auf die Energieausweise ihrer Immobilien. Denn auch sie sind ein Leistungszeugnis des energetischen Zustands eines Gebäudes. In dieser HKA-Ausgabe werfen wir einen genaueren Blick auf das Thema rund um die Energieausweise. 

Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind zwei Varianten des Energieausweises zulässig. Doch diese freie Auswahl wirft auch Fragen auf. Worin bestehen die Unterschiede und welche Variante zeigt das „richtige“ Ergebnis auf? Darüber schreibt in dieser Ausgabe der Fachmann Prof. Dr. Ackermann von der Hochschule Bielefeld. 

Klärungsbedarf gibt es auch bei der Ausstellung von Energieausweisen. Eine Expertengruppe aus bved-Mitgliedsunternehmen hat sich eingehend mit Fragen rund um die praktische Umsetzung beschäftigt. Hierbei stand im Vordergrund, wann die baulichen Gegebenheiten eines Wohngebäudes einen oder mehrere Energieausweise erfordern. Dazu hat die Expertengruppe eine praxisnahe Auslegung verschriftlicht. Das Ergebnis inklusive verständlicher Grafik finden Sie in dieser Ausgabe.