Bonn, 20.10.2020 – Mit dem „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften“ (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz WEMoG) novelliert der Gesetzgeber die seit 01.07.2007 gültige Fassung des Wohnungseigentumsgesetzes. Die Neufassung tritt zum 01.12.2020 in Kraft. Ein Überblick über für die Praxis relevante Neuerungen:
Das Gesetzgebungsverfahren prägte die Erkenntnis, dass sich mehrere Regelungen des WEG in der Praxis als unklar oder gar unpraktikabel herausgestellt hatten. Zudem will der Gesetzgeber ausdrücklich Maßnahmen zur Barrierereduzierung, zur energetischen Sanierung und auch zur Förderung der Elektromobilität ermöglichen, deren Eingriffe in die Bausubstanz sich mit den bisherigen Regelungen im WEG oft nicht umsetzen ließen. Dies führt zu bemerkenswerten und tiefgehenden Änderungen des Gesetzes. …
Der Autor Helge Schulz ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Rechtsanwaltskanzlei Wedler in Hannover.