Pressemitteilung vom 30.11.2021

Die novellierte Heizkostenverordnung tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft

Bonn, 30.11.2021 – Am 1. Dezember 2021 tritt die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung-HeizkostenV) 2021 in Kraft. Die Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung (ARGE HeiWaKo) begrüßt die Änderung der Heizkostenverordnung (HKVO), setzt sie doch EU-Recht in nationales Recht um.

Thermostat einer Heizung: Die Novelle der Heizkostenverordnung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Fernablesbarkeit und Verbrauchsinformation

Mit der Novelle der HKVO werden die Vorgaben der novellierten EU-Richtlinie zur Energieeffizienz 2012/27 (EED – Energy Efficiency Directive) zur Fernablesbarkeit der messtechnischen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, zur unterjährigen Verbrauchsinformation und zu Abrechnungsinformationen umgesetzt. Die novellierte EED sieht außerdem vor, dass die Mitgliedstaaten die Nutzung interoperabler Geräte und Systeme empfehlen oder auf andere Weise fördern. Auch dies wird mit der Änderungsverordnung umgesetzt.

Anreiz zum Energiesparen

Die Neuregelungen sollen zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele in den Bereichen Klimaschutz und saubere Energie beitragen. Häufigere Informationspflichten über den Verbrauch an Wärme und Warmwasser können die Nutzer zur Einsparung von Wärmeenergie anreizen. Die neuen Informationspflichten dürften auch zur Reduktion der Treibhausgasemissionen beisteuern, da sie indirekt zu Energieeinsparungen führen können. Zudem zielt die Novelle darauf ab, die Digitalisierung im Gebäudesektor voranzutreiben. Im Kern der Neuregelung hierfür steht die Fernablesbarkeit der Messgeräte.

Die ARGE HeiWaKo unterstützt die politischen Entscheidungsträger, um das gemeinsame Ziel einer effizienten Energiewende und erfolgreichen Klimapolitik zu erreichen.