Berlin, 15.07.2022 – Der Bundesrat hat auf seiner letzten Sitzung vor der Parlamentarischen Sommerpause am 8. Juli 2022 Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verteilung der Kohlendioxidkosten vorgeschlagen. Im Vorfeld hatte der Umweltausschuss des Bundesrates gefordert, dass anstelle des vorgesehenen Verfahrens zur Ermittlung des jährlichen Kohlendioxidausstoßes auf Basis des abgerechneten Verbrauchs eine Kostenaufteilung auf Basis der energetischen Qualität des Gebäudes erfolgen solle. Dieser Forderung ist das Plenum des Bundesrates nicht gefolgt, so dass lediglich eine entsprechende Prüfbitte an die Bundesregierung geblieben ist, die Vorgaben für Energieausweise so weiterzuentwickeln, dass zukünftig der Energieverbrauch gemäß Energiebedarfsausweis für die Aufteilung der Kosten zwischen den Mietparteien zugrunde gelegt werden kann.
Als nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme, anschließend der Bundestag mit dem Gesetzentwurf.
Heizkostenabrechnung rechtssicher, zuverlässig und bürokratiearm
Die ARGE HeiWaKo empfiehlt generell, dass als Basis für die Klassifizierung des Gebäudes auf die jährliche Heizkostenabrechnung als bewährtes und rechtssicheres Instrument zurückgegriffen wird. Nur so können sich geringinvestive Maßnahmen zu Energieeffizienz sofort positiv auswirken.
Aus guten Gründen soll der jährliche Kohlendioxidausstoß auf Grundlage der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung ermittelt werden: Denn diese Datenbasis ist bereits vorhanden, sie ist rechtssicher und bürokratiearm. Energieausweise stehen dagegen auf absehbare Zeit nicht für alle Gebäude zur Verfügung und müssen erst erstellt werden.