Pressemitteilung vom 16.12.2020

Corona: ARGE HeiWaKo rät von Selbstablesungen ab

Bonn, 16.12.2020 – Die Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität. Bei Funkfernauslesung oder „Walk-by-Lösungen“ müssen Wohnungen nicht betreten werden, sodass mangels Kontakt eine Ansteckungsgefahr nicht gegeben ist. Um die Ansteckungsgefahr in den übrigen Situationen mit dem Coronavirus so gering wie möglich zu halten, haben die Mitgliedsunternehmen der ARGE HeiWaKo bereits zu Beginn der Corona Pandemie folgende Maßnahmen beschlossen:

Allgemeine Maßnahmen

  • Unsere Mitgliedsunternehmen folgen allen Maßnahmen, die seitens der Behörden in Deutschland empfohlen oder angeordnet werden. Aktuelle Empfehlungen der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus
  • Sämtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unserer Mitgliedsunternehmen werden regelmäßig und umfassend zu persönlichen Hygienemaßnahmen und sinnvollen Schutzmaßnahmen informiert.
  • Unsere Mitgliedsunternehmen folgen dabei den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die aktuelle Risikobewertung des RKI finden Sie hier: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html
  • Die Hygienevorkehrungen innerhalb der Räumlichkeiten unserer Unternehmen sind deutlich verschärft worden.
  • Der Kontakt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Kunden beschränkt sich auf das unabdingbar notwendige Maß. In Ausnahmefällen können Terminverschiebungen vereinbart werden.

Auf eigenmächtige Selbstablesungen von Erfassungsgeräten sollte aus verschiedenen Gründen verzichtet werden:

  • Eine korrekte Ablesung erfordert Erfahrung. Dieses erforderliche Know-How haben aber nur Mitarbeiter von Mess- und Dienstleistungsunternehmen. Die Nutzer werden oftmals Schwierigkeiten haben: hinsichtlich der Identifikation der Geräte, ihrer Zugänglichkeit und des Zugriffs auf den korrekten Ablesewert.
    Bisherige Erfahrungen zeigen, dass dies nicht durchgängig möglich ist. Zudem sind bewusste Manipulationen nicht auszuschließen.
    Im Gegensatz zur etwas verbreiterten Ablesung von Stromzählern sind Fehlablesungen oder Manipulationen nicht verifizierbar. Sie beeinflussen aber nicht nur das eigene Ergebnis, sondern letztlich alle anderen Rechnungsergebnisse im gesamten Haus, bei Manipulationen natürlich zum Nachteil. Bei der Ablesung ist es üblich, dass generell eine Funktionsüberprüfung der Geräte durchgeführt wird.
  • Elektronische Heizkostenverteiler verfügen über einen sogenannten Stichtagsspeicher. Das bedeutet, dass der Ableser auch zu einem späteren Zeitpunkt den im Speicher aufgelaufenen Jahresverbrauchswert abrufen kann. Es besteht also keine Notwendigkeit zu einer Selbstablesung, von der die ARGE HeiWaKo schon deshalb dringend abrät, weil Selbstablesungen zu unnötigen Verwerfungen führen können, wenn Geräte nicht korrekt oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgelesen werden.
  • Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip (VHKV) gilt das Gleiche: Mit einer reinen Jahresablesung ist es nicht getan, weil zum vorgesehenen Zeitpunkt der Ablesung die Ampulle/Kapillare getauscht werden muss. Zudem sind VHKV verplombt und müssen nach Ablesung und dem erforderlichen Tausch der Ampulle/Kapillare erneut verplombt werden.