Jetzt umsteigen: Datentausch Version 3.10 – und den Weg zur API-Zukunft ebnen

Pressemitteilung vom 14.08.2025

Berlin, 14. August 2025: Neue Version beim Datentausch sorgt für Rechtssicherheit und mehr Effizienz: Der Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement (bved) ruft gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen dazu auf, die regulatorisch veraltete Datentauschversion 2.1 nicht länger zu verwenden. Stattdessen wird der Umstieg auf die aktuelle Version 3.10 dringend empfohlen.

Version 3.10 – mehr Inhalte, gleiche Struktur

Die Version 3.10 ist – wie die bisherige Version 2.1 – ein textbasierter Standard für den Austausch von Heizkostenabrechnungsdaten. Sie transportiert jedoch deutlich mehr Informationen, die für eine rechtssichere Abrechnung notwendig sind. Dazu zählen u. a.:

  • Abbildung von § 35a EStG
  • Erweiterte Energieträger
  • Gerätemieten für Rauchwarnmelder
  • Strom- und Gaspreisbremsen
  • Gesetzlich vorgeschriebene CO₂-Kostenaufteilung

Damit wird die aktuelle Rechtslage vollständig abgebildet.

Webservice-Transportweg für Version 3.10

Parallel zur Spezifikation der Version 3.10 hat der bved eine API-Schnittstelle in Version 1.3 (Webservice „Dokumente“) veröffentlicht, mit der diese Datensätze sicher, automatisiert und medienbruchfrei zwischen den Systemen der Marktteilnehmer ausgetauscht werden können. Das reduziert manuelle Aufwände, senkt Fehlerquoten und beschleunigt Prozesse.

Blick in die Zukunft – der Nachfolger von 3.10

Auf der bved-Website steht bereits der 3.10-Nachfolgers bereit. Dieser basiert vollständig auf modernen API-Technologien und löst langfristig den bisherigen textbasierten Austausch ab. Unternehmen, die heute auf 3.10 und API-Transport umsteigen, schaffen damit eine Grundlage für diesen nächsten Technologiesprung.

Warum der Wechsel jetzt notwendig ist Die bisherige Version 2.1 wurde vor über 25 Jahren spezifiziert und zuletzt 2002 aktualisiert. Viele heutige regulatorische Anforderungen sind darin nicht berücksichtigt. Wer weiterhin 2.1 verwendet, riskiert eine nicht rechtskonforme Abrechnung.