Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Damit wurden sowohl Vorgaben zur Fernablesbarkeit von messtechnischen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung als auch zur unterjährigen Verbrauchsinformation sowie zu Abrechnungsinformationen eingeführt. Die Zeitachse gibt einen Überblick über die mehrstufigen Übergangsfristen.
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