Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder sind in allen 16 Bundesländern sowohl im vermieteten Wohnraum als auch im Eigenheim vorgeschrieben. Eine Ausnahme bildete bisher Sachsen. Dort galt die Installationspflicht nur für Neubauten und umfangreiche Umbauten. Doch am 1. Juni 2022 hat der Sächsische Landtag beschlossen, dass bis zum 31. Dezember 2023 auch Bestandsbauten entsprechend auszustatten sind.

Die ARGE HeiWaKo hat eine Liste mit den einzelnen Bestimmungen aus den Landesbauordnungen zusammengestellt.

Rauchwarnmelder
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Hieraus ist ersichtlich, dass grundsätzlich in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren ist. In Berlin und Brandenburg gilt aber zusätzlich, dass auch Wohnzimmer damit ausgestattet werden müssen – andere Bundesländer äußern sich dazu nicht explizit. In Einfamilienhäusern gilt ein offener Treppenraum als Fluchtweg, dort muss pro Stockwerk ein Gerät installiert sein.